Mit 11. August 2014 wurde das Energieeffizienzpaket des Bundes (BGBl I 72/2014) ausgegeben. Im Artikel I wird das Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG) behandelt. Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG, ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1, umgesetzt.
Dieses Bundesgesetz bezweckt ua bis Ende 2020 (Auszug) die Effizienz der Energienutzung durch Unternehmen und Haushalte in Österreich bundeseinheitlich kosteneffizient zu steigern, die Nachfrage nach Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen zu stärken sowie die Rahmenbedingungen für die Qualität von Energiedienstleistungen bundeseinheitlich festzulegen, Energielieferanten zur Verbesserung der Endenergieeffizienz zu verhalten, unter expliziten Bezug auf die verbindlichen Zielvorgaben des unionsrechtlichen Klima- und Energiepakets für Österreich den Anteil erneuerbarer Energieträger am energetischen Endverbrauch zu erhöhen und den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen kostenwirksam zu reduzieren, den Umstieg auf eine energieeffizientere Wirtschaft voranzutreiben, technologische Innovationen zu beschleunigen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie durch sinkenden Energieverbrauch zu verbessern.
Die Quality Austria als Zertifizierungsstelle (auch für ISO 50001) sieht zB widersprüchliche Formulierungen im Gesetzestext betreffend der Alternativen zum verpflichtenden regelmäßigen Energieaudit (und zwar die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementystemen). Dies zeigen auch Diskussionen mit Kunden, die nun mit ihren Anfragen an die Quality Austria herantreten. Hier werden noch Klarstellungen erforderlich sein.
Hier passt nun sehr gut die Veranstaltungsinitiative von BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH am Mittwoch, den 8. Oktober 2014 im sogenannten early bird um 8:15 Uhr. Ein ehemaliger Vorgesetzter sagte mir immer: „Der frühe Vogel fängt den Wurm.“
Durch das Energieeffizienzpaket haben große Unternehmen - unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich - Handlungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Nach einer kurzen Übergangszeit müssen sie Energieaudits durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben, das gewissen Mindestanforderungen genügt.
Es sollen das aktuelle Bundes-Energieeffizienzgesetz vorgestellt und folgende, derzeit kontroversielle Auslegungsfragen diskutiert werden:
Ist ein Energieaudit zwingend durchzuführen? Oder besteht eine Ausnahme für Unternehmen, die ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001, ISO 14001, EMAS oder einem gleichwertigen Standard betreiben?
Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an externe oder interne Energieauditoren?
Müssen sich interne Mitarbeiter in das öffentliche Register über die zur Erbringung von Energiedienstleistungen geeigneten Personen eintragen lassen?
Welche Compliance-Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen innerhalb welcher Fristen?
Vorgestellt werden auch die Aufgaben und Befugnisse der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle sowie die Optionen im Falle eines Gesetzesverstoßes.
Daher mein Tipp: Wollen Sie mehr Klarheit, dann informieren Sie sich am 8.10 in der Conference Arena; Kontakt und Anmeldung: Martina Doherty,
Viel Erfolg mit Qualität!
Axel Dick