Es hat »nur« zehn Jahre gebraucht: Einer Gerichtsentscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses zufolge muss Meta (ehemals Facebook) jede weitere Übermittlung personenbezogener Daten an die USA unterbinden, da das Unternehmen dortigen Überwachungsgesetzen unterliegt. Zudem wurde eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro verhängt.
Die Datenschutzgrundverordnung war politisch gut gemeint – sie betont das Grundrecht von Menschen auf ihre persönlichen Daten. Vielfach, auch in Österreich, werden die DSGVO-Bestimmungen trotzdem gerne missverstanden. Die DSGVO wird als Ausrede für so ziemlich alles hergenommen, was technisch nicht sauber umgesetzt wurde oder in einem echten guten Kundenservice noch fehlt. Dass das nicht sein muss, beweisen jene Unternehmen, die das Thema bereits ernst nehmen.