Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kommt es häufig zu einer Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie einleiten, wenn sie Anhaltspunkte dafür hat, dass Sie eine Straftat nach dem BtMG begangen haben könnten.
Es kann zu einer Hausdurchsuchung kommen, wenn der Verdacht besteht, dass noch Betäubungsmittel vorhanden sind. Im Rahmen der Ermittlungen werden Beweise und Indizien gesammelt, die Ihre Beteiligung entweder beweisen oder widerlegen. Die Durchsuchung Ihrer Wohnung und anderer Räumlichkeiten muss von einem Richter angeordnet werden, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.
Verdacht auf Drogenbesitz rechtfertigt eine Hausdurchsuchung
Die Behörden, insbesondere Polizei, Zoll und Landeskriminalämter, führen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz durch. Dabei kann es vorkommen, dass bei einer Hausdurchsuchung entscheidende Beweismittel, wie z.B. Betäubungsmittel, gefunden werden. Wird zum Beispiel gegen Sie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ermittelt, können die Ermittlungsbehörden aufgrund ihrer bisherigen Erkenntnisse, unter anderem aus Telefonüberwachungsmaßnahmen, den Verdacht haben, dass Sie noch Betäubungsmittel besitzen.
Die Ermittlungsbehörden beabsichtigen, einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Das Gericht wird einen Durchsuchungsbeschluss erst nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erlassen. Denn es wird davon ausgegangen, dass bei der Durchsuchung im konkreten Fall Beweismittel, wie z.B. Betäubungsmittel, gefunden werden.
Ermittler suchen nicht nur nach Drogen
Die Ermittlungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Durchsuchung der Wohnung, der Garage, der Kellerräume, des Arbeitsplatzes und des Kraftfahrzeugs entscheidende Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts erbringen könnte. Zu diesen Beweismitteln könnten Betäubungsmittel, Verpackungsmaterial für den Verkauf von Betäubungsmitteln, Utensilien für den Anbau von Cannabis, Waagen, Bargeld, Waffen, schriftliche oder elektronische Beweismittel, Schließfachschlüssel und Tresore gehören.
Es kann sein, dass plötzlich Fahnder mit einem Drogenspürhund vor der Tür stehen und nach Rauschgift suchen. Es ist am besten, sich zu fügen und ihnen die Tür zu öffnen, andernfalls muss ein Schlüsseldienst dies für Sie tun. Die Beamten werden Ihre Räumlichkeiten gründlich durchsuchen und einen Durchsuchungsbericht sowie ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll anfertigen.
Nach Abschluss der Durchsuchung erhalten Sie eine Kopie des Durchsuchungsberichts oder des Durchsuchungsbefehls. Der Durchsuchungsbericht enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Durchsuchung, einschließlich etwaiger Skizzen oder Fotografien, die während der Durchsuchung angefertigt wurden, sowie die Standorte der gefundenen Gegenstände.
Richtiges Verhalten während einer Hausdurchsuchung
Bitte bleiben Sie ruhig und gelassen, auch wenn Ihnen die Situation unangenehm ist. Sie sind verpflichtet, die Maßnahme zu dulden, es besteht jedoch keine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht. Es ist wichtig, dass Sie sich kooperativ, ruhig und höflich verhalten. Denken Sie daran, dass die Beamten nur ihre Arbeit machen, zweifeln Sie also nicht an ihren Absichten.
Denken Sie daran, dass Sie das Recht haben zu schweigen und nicht verpflichtet sind, mitzuwirken oder sich zu erklären. Während der Durchsuchung können die Beamten Sie nach Passwörtern und PIN-Codes für Ihre Kommunikationsgeräte fragen, aber es ist am besten, keine Informationen darüber preiszugeben. Lassen Sie sich Kopien des Durchsuchungsbefehls und des Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokolls für Ihre Unterlagen aushändigen.
Das passiert nach einer Hausdurchsuchung wegen Drogenbesitz
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das BtMG ermittelt wird, ist es wichtig, schnell zu handeln. Es ist ratsam, sich umgehend mit einem auf Betäubungsmittelstrafsachen spezialisierten Strafverteidiger in Verbindung zu setzen.
Wurde Ihre Wohnung bereits wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das BtMG durchsucht, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Zunächst ist es wichtig, dass Sie nicht versuchen, die Angelegenheit auf eigene Faust zu regeln. Nehmen Sie nicht an Vernehmungen teil und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei. Wenden Sie sich stattdessen so schnell wie möglich an Ihren Anwalt. Dieser wird in Ihrem Namen eine starke Verteidigung aufbauen, Akteneinsicht beantragen und eine umfassende Verteidigungsschrift erstellen, die alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Fragen behandelt.
Wenn Sie an einer Gerichtsverhandlung nicht teilnehmen können, sagt der Anwalt diese für Sie ab. Darüber hinaus übernimmt er die gesamte Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. In der Regel kann die Akteneinsicht 4-12 Wochen nach Abschluss der Ermittlungen gewährt werden. Erfahrungsgemäß dauert ein Ermittlungsverfahren 4-8 Monate. Während dieser Zeit werden Sie stets vom Anwalt auf dem Laufenden gehalten. Sie müssen lediglich eine entsprechende Vollmacht erteilen und das Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll oder den Durchsuchungsbeschluss vorlegen.
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