1. Vorsicht Diskriminierung: Diese Gesetze sind relevant
Websites und mobile Anwendungen von Bundesbehörden müssen gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZB) sogar verpflichtend barrierefrei zugänglich sein. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das nicht nur für den öffentlichen, sondern auch privaten Sektor gilt. „Unverhältnismäßige Barrieren könnten gemäß BGStG eine Diskriminierung darstellen und sogar Schadenersatzforderungen nach sich ziehen", erklärt Gliebe. Als Barrieren gelten nämlich nicht nur bauliche Hürden, sondern auch nicht barrierefreie Websites, Webshops oder Apps.
2. Mehr als 6 Billionen US-Dollar Kaufkraft nützen
Weltweit sind laut einer Erhebung der WHO aus dem Jahr 2016 zirka 15 Prozent bzw. mehr als 1 Milliarde Menschen von einer Behinderung betroffen. Diese Personen haben in Summe eine Kaufkraft von mehr als 6 Billionen US-Dollar. Laut Prognosen wird sich die Zahl der Betroffenen bis 2050 sogar auf 2 Milliarden Menschen verdoppeln. „Die Umsetzung barrierefreier Websites ist nicht nur eine menschliche Geste, sondern birgt auch enormes Umsatzpotenzial, zumal auch nicht behinderte Menschen auf die Einhaltung ethischer Standards immer größeren Wert legen", so der Experte.
3. Übersichtliche Webseiten forcieren Kundengewinnung
Barrierefreiheit geht nicht nur damit einher, dass Websites für Menschen mit Sinnes- und Bewegungseinschränkungen überhaupt erst zugänglich gemacht werden. In weiterer Folge werden diese auch insgesamt benutzerfreundlicher, was letztlich allen Besuchern zugutekommt. Je besser sich die User auf einer Website zurechtfinden und je einfacher sie sich über ein Angebot informieren können, umso wahrscheinlicher wird ein Kaufabschluss bzw. die generelle Generierung von Leads.
4. Gute Usability als Faktor beim Suchmaschinen-Ranking
So gut wie jede Organisation hat das Ziel, mit den jeweils relevanten Keywords in der organischen Google-Suche ganz vorne aufzuscheinen, denn das erschließt Geschäftspotenzial. Zwei der unzähligen Faktoren, die den sagenumwobenen Google-Algorithmus beeinflussen, sind das Website-Layout und der Website-Code - sprich der gesamte Aufbau einer Website hat Auswirkungen auf das Suchmaschinen-Ranking. Das heißt, eine gute Usability wird belohnt, eine schlechte bestraft. Insofern ist auch das ein gutes Argument, eine barrierefreie bzw. einfach zu bedienende Website zu schaffen.
5. Zertifizierungen gewinnen zunehmend an Bedeutung
Nicht nur die Betreiber einer Website müssen sich ständig über die Anforderungen einer barrierefreien Website am Laufenden halten, sondern zum Beispiel auch Webdesigner, UX-Designer, Online-Redakteure bis hin zu den Marketing-Abteilungen der Unternehmen. Neben der ständigen Weiterbildung der Mitarbeiter sollten sich Unternehmen auch um die Zertifizierungen ihrer barrierefreien Websites durch unabhängige Akkreditierungsstellen bemühen. „Zertifizierungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genau dieser Umstand wird in der Regel jedoch als ein untrügliches Zeichen gewertet, dass die Barrierefreiheit den Unternehmen ein echtes Herzensanliegen ist und nicht etwa als Pflichtübung oder gar Bürde wahrgenommen wird", ist Gliebe überzeugt.
Der Digital Accessibility-Experte hält als Netzwerkpartner der Quality Austria laufend Seminare zu diesem Thema und auditiert für Österreichs führende Zertifizierungsorganisation Unternehmen und deren Websites, damit sie den Anforderungen der Barrierefreiheit im Sinne der jeweiligen Standards und Normen entsprechen.
Mehr Infos für Organisationen und Mitarbeiter, die sich im Bereich Barrierefreiheit auf den neuesten Stand bringen wollen: https://www.qualityaustria.com/produktgruppen/digital-economy/
Mehr Infos zu Zertifizierungen im Bereich Barrierefreiheit: https://www.qualityaustria.com/produktgruppen/digital-economy/design-for-all-digital-accessibility/
Foto: Wolfgang Gliebe, Netzwerkpartner der Quality Austria, Produktexperte Digital Accessibility und Barrierefreiheit (Riedmann Photography)