By Andreas Pfeiler on Sonntag, 02. Juni 2024
Category: Architektur, Bauen & Wohnen

Wie viel Bürokratie braucht es noch, um den Standort Europa endgültig zu ruinieren?

Ein digitaler Produktepass soll ab 2027 Aufschluss über alle relevanten Inhaltsstoffe geben. Noch sind viele Punkte unklar. Und es stellt sich die Frage, wie viel Informationen sinnvoll sind und einen echten Mehrwert für den Endkunden darstellen. 

Im Dezember 2023 kam es zu einer Trilog-Einigung zur neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Diese neue Verordnung ersetzt die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2009 und erweitert den Anwendungsbereich. Während ursprünglich nur energierelevante Produkte betroffen waren, werden nun schrittweise weitere Produktgruppen integriert. Nachhaltig ist nur noch, wer ein entsprechendes Ökodesign nachweist. Dass dabei die anderen Nachhaltigkeitskomponenten »Soziales« und »Wirtschaft« völlig in den Hintergrund geraten, scheint niemanden zu interessieren.

Keine Frage, im Grunde spricht wohl nichts dagegen, wenn Produkte verstärkt langlebig, reparierbar, wiederbenutzbar und rezyklierbar sein sollen oder gewisse Recyclinganteile enthalten sollen. Dass man Produkte hinkünftig nicht nur energieeffizient, sondern auch schadstofffrei haben will, wird auch keine Ablehnung erfahren. Wie man ein Zerstörungsverbot für nicht verkaufte Waren inklusive der dafür erforderlichen Marktüberwachung und Kontrollen implementiert, bleibt aber bis dato unbeantwortet.

Digitaler Produktepass
Abhilfe soll nun der digitale Produktpass (DPP) schaffen, der bereits 2027 für Batterien verpflichtend eingeführt wird. Das Ziel wäre ein QR-Code am Produkt, der Aufschluss über alle relevanten Inhaltsstoffe gibt, wobei bislang nicht eindeutig ist, welche Informationen zu welchen Produkten angegeben werden sollen. Alles zum Wohle des Konsumenten, der ja wissen soll, dass er mit dem Kauf einer Batterie auch seltene Erden konsumiert und diese in der Entsorgung möglicherweise einen erhöhten Aufwand verursachen und bei Aufnahme über den menschlichen Verdauungstrakt Vergiftungserscheinungen möglich sind. Keine Frage, die Konsumentenschutzrechte nach Information zur Produktqualität werden unterstützt. Aber wer braucht all die Information bzw. was fangen die Endverbraucher damit an?

Spielwiese für Dienstleister
Bedenklich stimmt daher, dass man den DPP jedenfalls 2027 einführen wird, egal ob und in welcher Qualität Daten zur Verfügung stehen, Hauptsache es gibt Daten. Auch wenn der Baustoffsektor nicht gleich betroffen sein wird, so steht auch ihm dieser Schritt bevor. Neben den Leistungserklärungen und Umweltproduktdeklarationen wird es also ein weiteres Begleitdokument geben – natürlich vorher verifiziert, zertifiziert und rezertifiziert und, und, und… – eine weitere Spielwiese für den Dienstleistungssektor. Wer glaubt, dass man ausschließlich von Dienstleistungen eine Volkswirtschaft ernähren kann, sollte darüber nachdenken, wie es wäre, wenn wir uns nur noch gegenseitig die Haare schneiden. Das ist nämlich auch eine tolle Dienstleistung, deren Bedarf nie schrumpfen wird.