Tuesday, August 26, 2025

Mehrwert für Manager

Ticker

Datenanalyse, Profiling und Datenschutz

Die DSGVO beinhaltet umfassende ­Regelungen zu Profiling. Auf Verantwortliche kommen ­deshalb zusätzliche Pflichten zu. Von Katharina Bisset und Nina Dallinger.

Big Data wird von vielen Unternehmen eingesetzt, um umfassende Datenmengen erheben, verarbeiten und selbstverständlich im eigenen System auch speichern zu können. Aus diesem Vorgang heraus können Analysen für Prozesse im eigenen Unternehmen, Auswertungen für das Verhalten der Kunden sowie auch automatisierte Entscheidungsfindungen erstellt werden.

Ein bekanntes Beispiel einer automatisierten Entscheidungsfindung ist das Profiling. Beim Profiling werden persönliche Aspekte herangezogen, um sie zu bewerten – das kann verschiedenste Themen betreffen, etwa die Gesundheit, die finanzielle Leistungsfähigkeit oder Interessen. Das besondere an Profiling ist, dass es hier zu Rechtswirkungen gegenüber Betroffenen kommt (wie zum Beispiel Entscheidungen über Verträge) oder diese in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt werden (Art. 22 DSGVO) – umgangssprachlich auch »böses Profiling« genannt.

Die DSGVO kennt umfassende Regelungen zu Profiling. Auf Verantwortliche, die dies durchführen, kommen zusätzliche Pflichten zu:

- Keine automatisierte Entscheidungsfindung: Betroffene haben das Recht, dass sie einer solchen Entscheidung nicht unterworfen werden, wenn diese Entscheidung rechtliche Wirkung entfaltet oder Betroffene ähnlich erheblich beeinträchtigt. Ausgekommen hiervon sind Fälle, in denen diese Entscheidung für die Vertragserfüllung erforderlich ist, es eine Rechtsgrundlage gibt oder eingewilligt wurde.

- Erweiterte Informations- und Auskunftspflichten: Bei automatisierter Entscheidungsfindung inklusive Profiling müssen die Betroffenen informiert werden, wie die Logik hinter der Entscheidungsfindung funktioniert und welche Auswirkungen diese Entscheidungen haben können.

- Widerspruchsrecht: Betroffene können Profiling widersprechen, insbesondere auch, wenn die Daten zum Zweck der Direktwerbung analysiert wurden. In allen anderen Fällen müssen Verantwortliche, wenn sie diese Daten weiterverarbeiten wollen, die Gründe und Interessen hierfür umfassend nachweisen und argumentieren.

- Angemessene Maßnahmen: Verantwortliche müssen sicherstellen, dass die Rechte der Betroffenen geschützt werden – das heißt, dass diese automatisierte Entscheidungsfindung nicht missbraucht oder manipuliert wird und auf Entscheidungen eingewirkt werden kann und diese angefochten werden können.

- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Diese muss jedenfalls erstellt werden, wenn eine automatisierte Verarbeitung inklusive Profiling vorliegt und Rechtswirkungen oder ähnliche Beeinträchtigungen der Betroffenen entfalten.

Tracking als Basis für Profiling

Vor allem im Online-Marketing ist das »Tracking« die Basis, um sich dadurch ein möglichst genaues Bild über die Nutzer*innen zu erstellen und somit das Online-Angebot interessengerecht anzupassen. Hier ist wichtig zu beachten, dass Betroffene bereits dem Tracking zustimmen müssen und als Konsequenz auch über die darin enthaltene automatische Entscheidungsfindung und Möglichkeit des Widerrufs informiert werden.

Wenn das Tracking in Zusammenhang mit Marketing oder Direktwerbung durchgeführt wird, muss sichergestellt werden, dass es auch zu keiner sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Betroffenen kommt – zum Beispiel, weil die Daten über Kaufverhalten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit nehmen.

Tipps für die Praxis

Bevor (personenbezogene) Daten automatisch analysiert werden, sollte man sich genau überlegen, welche Daten man wirklich zur Analyse benötigt, wozu und wie diese Daten verarbeitet werden, ob die Entscheidung rechtliche Wirkung gegenüber Betroffenen hat oder diese negativ beeinträchtigt, und ob die technischen Vorkehrungen und formellen Pflichten (Informationen, DSFA) eingehalten wurden.

×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Globale Entkoppelung
Schwierige Übergangszeit II

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.report.at/

Firmen | News

Marija Kotnig
18 August 2025
Firmen | News
Quality Austria Academy hat einen neuen Führungsschwerpunkt ins Leben gerufen und bietet ab Herbst 2025 das Seminar „Dynamik meistern – Souverän führen in unsicheren Zeiten" an. Die Expert*innen Elisabeth Hofstätter-Kollarich und Herwig Kummer erklär...
Redaktion
14 August 2025
Firmen | News
Unter dem Motto "Just Do It Green." lädt FCP.VCE herzlich zum KliNa Tag 2025 ein! Bereits zum vierten Mal in Folge bietet diese Veranstaltung eine hervorragende Plattform für Wissensaustausch, Vernetzung und Diskussion rund um die Themen Wirtsch...
Redaktion
12 August 2025
Firmen | News
Barracuda Networks Inc., ein führender Anbieter von Cybersicherheitslösungen, die Unternehmen jeder Größe umfassenden Schutz vor komplexen Bedrohungen bieten, hat eine neue Studie veröffentlicht, die zeigt, dass 31 Prozent der befragten Ransomware-Op...

Newsletter bestellen

Neue Blog Beiträge

31 July 2025
Architektur, Bauen & Wohnen
Die Sonne ist eine wichtige Energie- und Kraftquelle. Für viele auf der Baustelle aber auch eine Belastungsprobe. Wer bei über 30 Grad im Freien arbeitet, weiß: Hitze ist ein reales Gesundheitsrisiko. Umso wichtiger war es, hier endlich gesetzliche G...
25 July 2025
Architektur, Bauen & Wohnen
Der Begriff Lock-in-Effekt kommt eigentlich aus der Wirtschaft und beschreibt ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Kunden und Anbietern, bei dem ein Wechsel zu einem Konkurrenten aufgrund hoher Kosten oder anderer Barrieren wirtschaftlich unattraktiv...
25 July 2025
Intelligente Netze
Europa
Angesichts rechtlicher Gründe oder Sicherheitsbedenken werden souveräne Cloud-Lösungen mit voller Kontrolle über Daten und operativen Betrieb immer attraktiver. Amazon Web Services hat jetzt die AWS European Sovereign Cloud angekündigt. Ein Kommentar...