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Quality Austria Certification ist Konformitäts­bewertungs­stelle in Österreich

Die Europäische Union setzt mit der Verordnung (EU) 2025/2365 einen wichtigen Meilenstein zur Verringerung von Mikroplastikeinträgen in die Umwelt. Seit Dezember 2025 gelten neue Anforderungen für Unternehmen, die Kunststoffgranulat entlang der Wertschöpfungskette handhaben. Mit Quality Austria Certification steht Unternehmen eine Konformitätsbewertungsstelle zur Verfügung, die sie bei der Umsetzung der Verordnung unterstützt und die erforderlichen Konformitätsbewertungen durchführt.

Kunststoff ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken und spielt in zahlreichen Branchen eine zentrale Rolle mit unverzichtbarem Beitrag – von Verpackungen und Konsumgütern über die Bau- und Automobilindustrie bis hin zu hochwertigen Medizinprodukten. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und die Notwendigkeit, unbeabsichtigte Umweltbelastungen zu vermeiden.

Die neue EU-Verordnung 2025/2365 konzentriert sich auf Kunststoffgranulat mit einer Größe von 2 bis 5 Millimetern. Die Freisetzung solcher Granulate gilt europaweit als eine der bedeutendsten Quellen für die Entstehung von sekundärem Mikroplastik. Ziel der Verordnung ist es, durch klare organisatorische und technische Maßnahmen Verluste entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und damit einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz zu leisten.

Von den neuen Anforderungen betroffen sind Unternehmen, die jährlich mindestens fünf Tonnen Kunststoffgranulat handhaben. Für große und mittlere Unternehmen mit einer jährlichen Handhabungsmenge von mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat wird ab Dezember 2027 eine verpflichtende Konformitätsbescheinigung erforderlich sein. Die EU-Verordnung 2025/2365 schafft europaweit einheitliche Standards und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Umweltverantwortung systematisch wahrzunehmen. Alle betroffenen Unternehmen müssen geeignete Risikomanagementsysteme einführen sowie technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von unbeabsichtigten Granulatverlusten umsetzen.

Zu den wesentlichen Anforderungen zählen:
  • Kennzeichnungspflicht durch entsprechende Angaben auf Etiketten, Verpackungen, Packungsbeilagen oder Sicherheitsdatenblättern
  • Risikobewertungen, um potenzielle Verlustquellen zu identifizieren
  • Sorgfältige Lagerung und Handhabung durch geeignete Betriebseinrichtungen und geschlossene Behälter
  • Schulung von Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Kunststoffgranulat
  • Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen und Prozesse
  • Meldung größerer Verluste, falls Kunststoffgranulat in die Umwelt gelangt

„Die neue EU-Verordnung bietet Unternehmen die Chance, ihre Umweltverantwortung sichtbar zu machen und gleichzeitig Risiken entlang ihrer Prozesse nachhaltig zu reduzieren", erklärt Axel Dick, Leitung Business Development Umwelt und Energie, ESG bei Quality Austria Certification. „Durch unsere langjährige Expertise in den Bereichen Umweltmanagement und Nachhaltigkeit unterstützen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen effizient umzusetzen und sich frühzeitig auf die neuen Verpflichtungen vorzubereiten."

Quality Austria Certification ist sowohl für Zertifizierungen nach ISO 14001 akkreditiert als auch für EMAS-Begutachtungen durch das Bundesministerium zugelassen. Dank dieser umfassenden Erfahrung verfügt das Unternehmen über die erforderliche Kompetenz, um Konformitätsbewertungen gemäß der EU-Verordnung 2025/2365 durchzuführen. Gabriele Poinsitt, Business Development Managerin für Chemie, Kunststoff, Mineralölverarbeitung, Textil und Leder bei Quality Austria Certification, ergänzt: „Die Verordnung schafft europaweit einheitliche Standards und fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit Kunststoffgranulat. Unternehmen, die die neue Verordnung als Chance nutzen, stärken nicht nur ihre Compliance, sondern leisten auch einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Umwelt."

Für alle Unternehmen ab einer Handhabungsmenge von fünf Tonnen Kunststoffgranulat pro Jahr gelten die grundlegenden Anforderungen der Verordnung. Die Art des Nachweises richtet sich dabei nach Unternehmensgröße und Handhabungsmenge. Kleine Unternehmen können die Einhaltung der Anforderungen durch eine Eigenerklärung dokumentieren. Mittlere und große Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat handhaben, benötigen hingegen eine unabhängige Konformitätsbescheinigung durch eine offizielle Konformitätsbewertungsstelle.

Für die Umsetzung gelten folgende Fristen:
  • Große Unternehmen: Konformitätsbescheinigung bis 17. Dezember 2027, danach alle drei Jahre
  • Mittlere Unternehmen: Konformitätsbescheinigung bis 17. Dezember 2028, danach alle vier Jahre
  • Kleine Unternehmen: Konformitätsbescheinigung bzw. Eigenerklärung bis 17. Dezember 2030, Gültigkeit fünf Jahre

Als österreichische Konformitätsbewertungsstelle begleitet Quality Austria Certification Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Information und Vorbereitung bis zur unabhängigen Bewertung und Ausstellung der Konformitätsbescheinigung. Damit leistet die Organisation einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der europäischen Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroplastik und zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsprozesse. 

Hier können Sie mehr zur Vermeidung von Mikroplastik erfahren: https://www.qualityaustria.com/produktgruppen/umwelt-und-energie/vermeidung-von-mikroplastik-vo-2025-2365-konformitaetsbescheinigung/

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