- Details
- Bau | Immobilien
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - Teil 2
Unternehmensberater Igor Kona ist Spezialist für internationale Partnerschaften und grenzüberschreitende Subunternehmerleistungen. In dieser Ausgabe des Bau & Immobilien Report präsentiert er einen praktischen Leitfaden zur Entsendung von Arbeitnehmer*innen im österreichischen Bauwesen.
Bild: Eine unzureichende Vorbereitung vor Beginn der Entsendung ist der häufigste Grund für Sanktionen – mit Folgen, die nicht nur den ausländischen Subunternehmer, sondern oftmals auch den österreichischen Auftraggeber treffen.
In Teil 1 der Serie (Link) über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Ausgabe 2/26) haben wir uns mit der komplexen rechtlichen Situation der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Bauunternehmen in Österreich befasst und darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der österreichischen Gesetzgebung nicht nur den ausländischen Subunternehmer trifft, sondern auch den österreichischen Auftraggeber. Im zweiten Teil dieser Artikelserie widmen wir uns der Entsendung von Arbeitnehmern – einem Themenbereich, der insbesondere im Bauwesen zu den am häufigsten kontrollierten Bereichen durch österreichische Behörden zählt. Ziel dieses Beitrags ist es, einen praxisnahen Überblick über jene Verpflichtungen zu geben, die ausländische Bauunternehmen bereits vor dem Markteintritt nach Österreich erfüllen müssen.
Was es zu beachten gilt
Als erster Schritt vor der Entsendung hat das Unternehmen seiner Anzeigepflicht gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus in Wien gemäß der Gewerbeordnung 1994, § 373a Abs. 4, Art. 1–8, nachzukommen. Handelt es sich um ein Bauunternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, so ist diesem Anzeigeverfahren zusätzlich eine Haftpflichtversicherung beizulegen. Gemäß § 99 Abs. 7 GewO 1994, Art. 1–2, muss diese Versicherung Risiken bis zu 1.000.000 EUR pro Schadensfall abdecken, wobei es zulässig ist, die Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr auf 3.000.000 EUR zu begrenzen. Der EU-Subunternehmer darf mit der Ausführung der Arbeiten erst nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung (per Post oder E-Mail) beginnen und muss davor noch weitere Verpflichtungen erfüllen. Parallel zur Bearbeitung der Anzeige durch das Ministerium beantragt der EU-Subunternehmer für jeden zu entsendenden Arbeitnehmer das Formular PD A1. Dabei handelt es sich um eines der zentralen Dokumente bei der Entsendung, das bestätigt, dass der entsandte Arbeitnehmer weiterhin dem System der sozialen Sicherheit des Entsendestaates (z. B. der Slowakei) unterliegt. Nach Erhalt der Mitteilung des Ministeriums sowie der PD-A1-Formulare kann der nächste Schritt erfolgen – die Meldung der Entsendung von Arbeitnehmern.
Im Rahmen dieser Meldung ist besonders darauf zu achten, dass das Entgelt korrekt angegeben wird und der kollektivvertraglichen Einstufung gemäß dem jeweils anwendbaren Kollektivvertrag entspricht.
Jede Entsendung muss vor Arbeitsbeginn über das Webportal der österreichischen Finanzpolizei gemeldet werden. Die österreichischen Kontrollorgane (insbesondere Finanzpolizei und BUAK) prüfen im Bauwesen nicht nur die Entsendemeldung selbst, sondern auch die vollständige arbeits- und lohnrechtliche Dokumentation. Der ausländische Subunternehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen direkt am Arbeitsort bereitzuhalten oder unverzüglich vorlegen zu können (siehe Kasten). Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen (ausgenommen das Formular PD A1, welches ein EU-weit einheitliches Dokument ist). Unvollständige oder fehlende Dokumentation zählt zu den häufigsten Gründen für die Verhängung von Geldstrafen.
Strenge Kontrollen
Eine der spezifischen und häufig unterschätzten Verpflichtungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich im Bauwesen ist die Registrierung und Beitragsleistung an die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse). Diese Verpflichtungen gelten auch für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Ausführung von Bauarbeiten nach Österreich entsenden.
Im Bauwesen handelt es sich um einen Bereich mit besonders strengen Kontrollen, da spezielle Vorschriften des österreichischen Rechts zur Anwendung kommen. Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich stellt eine der administrativ und rechtlich anspruchsvollsten Formen der grenzüberschreitenden Tätigkeit dar. Die Pflichten im Zusammenhang mit »Mitteilung«, mit dem Formular PD A1, den Arbeitsverträgen, der Entsendemeldung, den Kollektivverträgen sowie dem BUAK-System bilden ein eng miteinander verknüpftes Gesamtsystem, in dem bereits kleinere Fehler erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.
Tipps: Dokumentation
Folgende Unterlagen muss der ausländische Subunternehmer direkt am Arbeitsort bereithalten bzw. unverzüglich vorlegen können:
1) die Mitteilung (»Genehmigung der grenzüberschreitenden Tätigkeit«) des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus
2) den Nachweis über die Haftpflichtversicherung
3) den Auftrag oder Vertrag des Investors/Auftraggebers (ohne Preisangaben)
4) die Entsendemeldung (ZKO3)
5) den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers
6) die Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag betreffend die Entsendung nach Österreich.
In der Praxis wird empfohlen, eine gesonderte Zusatzvereinbarung ausschließlich für die Entsendung abzuschließen. Diese muss insbesondere enthalten:
a) Hinweis auf die vorübergehende Entsendung nach Österreich,
b) genauen Arbeitsort (Baustelle, Adresse)
c) Dauer der Entsendung
d) Entlohnung gemäß österreichischem Kollektivvertrag (Mindestlohn)
e) Angaben zu Arbeitszeit und Pausen
f) Verweis auf den anzuwendenden Kollektivvertrag.
7) Diese Zusatzvereinbarung zählt zu den wichtigsten Kontrollunterlagen,
8) Lohnabrechnungen der letzten drei Monate,
9) Nachweise über die Auszahlung des Lohnes per Banküberweisung (letzte drei Monate),
10) Arbeitszeitaufzeichnungen des letzten Monats.
Bericht: Aus der Praxis
Ein konkreter Praxisfall zeigt, dass bei einem Vergehen empfindliche Strafen drohen. Im Rahmen einer rückwirkenden Lohnprüfung wurde bei einem slowakischen Unternehmen eine Lohnunterentlohnung von durchschnittlich 12,41 % bei vier Arbeitnehmern über einen Zeitraum von drei Monaten festgestellt. Die BH Hartberg-Fürstenfeld verhängte daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 EUR pro Geschäftsführer – bei in diesem Fall zwei Geschäftsführern summierte sich die Summe auf 16.000 EUR.
Glossar
Eine Entsendung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat seine Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeitsleistung nach Österreich entsendet und dabei:
- das Arbeitsverhältnis im Entsendestaat aufrecht bleibt,
- die Entsendung zeitlich begrenzt ist,
- die Arbeit an einem konkreten Ort bzw. auf einer bestimmten Baustelle in Österreich erfolgt,
- die Weisungsbefugnis beim entsendenden Unternehmen liegt,
- die Entlohnung durch das entsendende Unternehmen erfolgt.

Der Autor
Igor Kona ist Gründer und Geschäftsführer der Unternehmensberatung S.P.M. e.U. Haupttätigkeit des Unternehmens ist die internationale und nationale Unternehmensberatung und Unternehmensorganisation. Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Zusammenarbeit & Partnerschaft, Innovation & Forschung sowie Nachhaltigkeit & Ökologie. www.spmeu.at
- Details
ThemaThema
- Details
- Thema
Design mit KI
- Karin Legat
- 02.Apr.2026
- Details
- Thema
KI ist nicht billig
- Bernd Affenzeller
- 02.Apr.2026
- Details
- Thema
»Strategisch muss KI auf Top-Ebene angesetzt werden«
- Bernd Affenzeller
- 01.Jul.2025
- Details
- Thema
KI in der Bauwirtschaft
- Karin Legat
- 15.May.2025
Bau & Wirtschaft
- Details
- Bau | Immobilien
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - Teil 2
- Igor Kona
- 17.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
»Österreich ist für uns ein bewusster Schritt«
- Bernd Affenzeller
- 17.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
Smart Tacho 2: Was Bauunternehmer jetzt wissen müssen
- Redaktion
- 16.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
Schneller rütteln mit Lean
- Michael Schaller, Gottfried Mauerhofer
- 15.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
Baukosten im März deutlich gestiegen
- Redaktion
- 15.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
Aus der Praxis: Höhe des Entgelts bei Stornierung des Auftrages
- Redaktion
- 14.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
Wie vernetzte Technologien Planung und Ausführung verändern
- Redaktion
- 13.Apr.2026
- Details
- Bau | Immobilien
Premiere für Wettbewerb „PORR Skills“
- Redaktion
- 13.Apr.2026
Leben & StilView all
- Details
- Köpfe
Yves Zischek neuer Managing Director von Digital Realty
- Redaktion
- 16.Apr.2026
- Details
- Köpfe
Anna-Viktoria Wiedner ist Country Manager von VGP Österreich
- Redaktion
- 16.Apr.2026
- Details
- Leben & Stil
Was mich geprägt hat …
- Redaktion
- 13.Apr.2026
- Details
- Leben & Stil
Pech im Unglück
- Rainer Sigl
- 07.Apr.2026
Office & TalkView all
- Details
- Officetalk
Video: Kooperation statt Kostendruck
- Redaktion
- 15.Apr.2026
- Details
- Officetalk
„Wir machen es einfach einfacher!“
- Redaktion
- 18.Mar.2026
- Details
- Officetalk
Karl-Heinz Strauss und Gunther Sames über die Zukunft der Baubranche
- Redaktion
- 11.Mar.2026
- Details
- Officetalk
Ardex Vision Day 2026 - Report Aftermovie
- Redaktion
- 10.Mar.2026
Produkte & ProjekteView all
- Details
- Projekte
Anti-Diskriminierungs-Training in XR
- Redaktion
- 03.Apr.2026
- Details
- Projekte
Kräfte für Netzwerklösungen gebündelt
- Redaktion
- 27.Mar.2026
- Details
- Projekte
WienIT: neues Druck- und Logistikzentrum
- Redaktion
- 27.Mar.2026
- Details
- Projekte
Wenn aus Abfall Daten werden
- Redaktion
- 20.Mar.2026