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Das Standortentwicklungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dass es dazu unterschiedliche Meinungen gibt, ist naheliegend. Für eine Win-Win-Situation muss nachjustiert werden. Sonst heißt es wieder: »not in my backyard«!

Das Standortentwicklungsgesetz, das im Juli vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Begutachtung übermittelt wurde, soll einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreichs leisten. Die Bundesregierung hat sich deutlich zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen bekannt. Investitionsblockaden sollen aufgelöst werden, weshalb die Bundesregierung bei ausgewählten standortrelevanten Vorhaben das besondere öffentliche Interesse an deren Realisierung anerkennt. Für diese Projekte gelten Sonderverfahrensregelungen, die auf eine beschleunigte Abwicklung des Genehmigungsverfahrens abzielen.

Der Selbstzweck als Triebfeder

Was die Wirtschaft begrüßt, findet konsequenterweise bei Umweltorganisationen wenig Zuspruch. Die Verwässerung von Umweltschutzstandards und Aushebelung der Bürgerrechte wird hierzu beklagt. Der Selbstzweck ist dabei natürlich die größte Triebfeder, hüben wie drüben. Aber wie ist der Schutz des Standorts denn sonst zu gewährleisten?

Nehmen wir die Rohstoffsicherung und -gewinnung als Beispiel. Zweifelsohne, der Abbau von Rohstoffen ist mit einem Eingriff in die Natur verbunden. Dass dabei auch positive umweltrelevante Nebeneffekte entstehen, wird vielerorts gerne verschwiegen, steht aber außer Zweifel. Längst sorgt die gesetzliche Verpflichtung zur Renaturierung nach einer Gewinnung für den Erhalt gefährdeter Arten und führt oftmals sogar zu einer Verbesserung aus umwelttechnischer Sicht.

Interessen abwägen

Dass die österreichische Gesellschaft jedenfalls Zugriff auf heimische Rohstoffe haben muss, sollte auch jedem klar sein. Denn nur wer keine Perspektive mehr hat, verkauft seine Grundstoffversorgung! Insofern ist gerade die Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung ein plakatives Beispiel dafür, wie der Wirtschaftsstandort gesichert werden kann und muss. Man bräuchte nur das öffentliche Interesse an der Rohstoffgewinnung und -versorgung unserer Gesellschaft mit derselben Priorität behandeln wie die umweltrelevanten Rechtsmaterien (Wasserrecht, Naturschutz etc.). Denn erst wenn diese Rechtsmaterien mit dem öffentlichen Interesse einer Volkswirtschaft abstimmt werden, wird es eine Win-win Situation geben. Andernfalls gewinnen stets jene, die das Prinzip »not in my backyard« zum Lebensmotto erkoren haben.

Das Standortentwicklungsgesetz ist dafür möglicherweise ein gutes Instrument, allerdings müssen für die Umsetzung noch Ideen gefunden werden, die eine Win-win-Situation herbeiführen können.