Es braucht einzelne Branchenlösungen, das Gießkannenprinzip funktioniert in der Realität nicht.

Kurz vor Sommerbeginn heizt sich das innenpolitische Klima durch eine »nicht schöne« – Originalzitat des ehemaligen ÖVP-Klubchefs Karl-Heinz Kopf – Vorgangsweise der schwarz-blauen Regierung enorm auf. Anlass ist der am 14. Juni von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ überraschend eingebrachte Antrag zur Arbeitszeit-Flexibilisierung inklusive der Option 12-Stunden-Arbeitstag und 60-Stunden-Woche, der auch zur Folge hat, dass Zuschläge wie zum Beispiel bei der Gleitzeit wegfallen. Auch wird diese Gesetzesvorlage nicht im dafür zuständigen Sozialausschuss behandelt. Eine Begutachtung eines so wichtigen Gesetzes ist somit nicht möglich. Das ist undemokratisch und ein schweres Foul gegen die Sozialpartnerschaft.

Ich verwehre mich nicht gegen ein neues faires Arbeitszeitmodell. Dabei muss selbstverständlich auf die neuen Arbeitsbedingungen eingegangen werden. Das Modell darf aber nicht einseitig sein – wie die jetzige schwarz-blaue Vorlage, welche das Mitspracherecht von Betriebsräten und Arbeitnehmern aushebelt –, sondern soll eine für beide Seiten zeitgerechte und akzeptable Lösung darstellen.

Auch können nicht alle Branchen  durch einen Paragraphen über einen Kamm geschert werden. Wo bleibt bei dieser Gesetzvorlage der Arbeitnehmerschutz? Deshalb gibt es schon jetzt in unseren Branchen zahlreiche Betriebsvereinbarungen, welche unter arbeitsmedizinischen Berücksichtigungen ein längeres Arbeiten ermöglichen

Es ist schon ein Unterschied, ob man zwölf Stunden im Büro arbeitet – oder zwölf Stunden am Bau schwerste körperliche Arbeit verrichtet. Genau darauf müssen wir Rücksicht nehmen. Ein neues Arbeitszeitmodell darf die Gesundheit unserer Arbeitnehmer nicht gefährden.

Ich appelliere nochmals an die Bundesregierung, diese Vorlage zurückzuziehen und im Sinne eines funktionierenden Miteinanders auf Augenhöhe neu zu verhandeln.
Ich bin bereit, ernsthafte Verhandlungen und konstruktive Diskussionen zu führen. Das habe ich auch mit der Angleichung von Arbeitern und Angestellten bewiesen, indem Saisonbetriebe von einer Angleichung der Kündigungsfristen ausgenommen wurden und für die übrigen Branchen eine Übergangsfrist von drei Jahren beschlossen wurde.