Die durch Quarzstaub verursachten Erkrankungen gehen gegen Null, die sogenannte »Staublunge« ist mittlerweile Geschichte. Dennoch wird vom Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments eine Halbierung des im Mai 2016 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Grenzwertes gefordert.

Im Mai 2016 schlug die Europäische Kommission nach mehrjähriger Diskussion vor, die Quarzfeinstaub-Exposition (Respirable Crystalline Silica – RCS) durch eine Änderung der Karzinogen- und Mutagen-Richtlinie (CMD) zu regeln und erstmals RCS mit einem vorgeschlagenen Arbeitsplatzgrenzwert von 0,1 mg/m³ einzuführen. Der Europäische Gesteinsverband UEPG und NEPSI – das »European Network for Silica«, ein internationales, multilaterales Abkommen über den sozialen Dialog zwischen 17 verschiedenen Industriezweigen und ihren Sozialpartnern – engagierten sich stark für einen Grenzwert von 0,1 mg/m³, basierend auf der freiwilligen Selbstverpflichtung als Unterzeichner des Abkommens.

Unterzeichnet im Jahr 2006, umfasst das NEPSI-Abkommen nicht nur den Good-Practice-Guide (Leitfaden) mit umfangreichen Aufgabenblättern, sondern auch Verpflichtungen zur Berichterstattung auf Betriebsebene. Alle zwei Jahre erfolgt eine Evaluierung zur Vermeidung von Quarzfeinstaub-Exposition.

»Staublunge« kein Thema mehr
Der NEPSI-Report zeigt in der europäischen Zuschlagsstoffwirtschaft eine stetige Verringerung der potenziellen Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Quarzfeinstaub auf. Zusammen mit den kontinuierlich steigenden technischen Kontrollen und der Verbesserung von Informationen, Unterricht und Ausbildung kam und kommt es zu laufenden Verbesserungen. Die sogenannte »Staublunge«, ein durchaus ernstzunehmendes Thema früherer Zeiten, ist mittlerweile Geschichte. Langzeitstudien belegen den fast vollständigen Rückgang von Erkrankungen, die auf RCS zurückgeführt werden könnten.

Schwierigere Arbeitsbedingungen
Umso unverständlicher ist daher der Vorschlag des zuständigen Beschäftigungsausschusses des Europäischen Parlaments, den Grenzwert auf 0,05 mg/m³ in den nächsten zehn Jahren zu halbieren. Was bringt eine Verschärfung des von wissenschaftlicher Seite empfohlenen Grenzwerts, wenn das Schutzniveau für den Arbeitnehmer nicht mehr steigt, sondern die Arbeitsbedingungen dadurch womöglich nur schwieriger werden?

Der Arbeitnehmerschutz hat und wird weiterhin höchste Priorität haben. Aber Grenzwerte weiter zu verschärfen, die zurzeit technisch kaum messbar sind, ist »Golden Plating« erster Güte. Vor allem dann, wenn die jahrelangen Entwicklungen deutlich machen, dass die Arbeitnehmerschutzbedingungen diesbezüglich stetig verbessert wurden und die durch Quarzstaub verur­sachten Erkrankungen mittlerweile gegen Null gehen. Wer ständig vom Schreibtisch aus über das Ziel schießt, hilft weder den betroffenen Arbeitnehmern noch den Arbeitgebern.